Sorgerechtsregelung in Frankreich

Beide Elternteile gleichgestellt

Von Anne Christine Heckmann, SR-Hörfunkstudio Paris

In Frankreich haben nicht verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Voraussetzung ist, dass der Vater sein Kind innerhalb eines Jahres nach der Geburt anerkennt. Dann erhält er automatisch das gleiche Sorgerecht wie ein ehelicher Vater. Beide Elternteile sind in Frankreich also gleich gestellt. Das sieht das Gesetz zur “elterlichen Verantwortung” von 1993 vor.

Seit der Reform von 2002 bleibt das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Eltern auch dann bestehen, wenn Vater und Mutter nicht mehr zusammen wohnen oder getrennt sind. Damit wollte die französische Regierung die Väter stärken. Seitdem ist auch ein gemeinsames Sorgerechtsmodell möglich, bei dem das Kind abwechselnd bei Vater und Mutter lebt.

Im Streitfall kann ein Familiengericht einen Vermittler zwischen den Parteien bestellen. Diese sogenannte Mediation ist dann verpflichtend. Ein Entzug des Sorgerechts bleibt die Ausnahme.

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